Mal folgendes: Nehmen wir an, wir »erstellen« ein Buch. Weiterhin nehmen wir an, wir verwenden darin Textpassagen, die 1:1 aus Manpages stammen und nicht als solche erkennbar sind, in Form von Zitat Hinweisen etc. . Der Ersteller des Buches bestimmt, dass von seinem digitalen Abbild nur eine einzige Kopie erlaubt ist. Wer dagegen verstößt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
So gesehen im Buch von Novell (Linux 3074). Wie sieht es denn aus, wenn ich Absätze finde von Manpages die unter der FDL etc. würde dann nicht das komplette Buch unter der FDL stehen?
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2 Kommentare
Die GFDL, Version 1.2, sagt (Paragraph 4): »You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the conditions of sections 2 and 3 above, provided that you release the Modified Version under precisely this License«, wobei »Modified Version« definiert ist als »any work containing the Document or a portion of it, either copied verbatim, or with modifications and/or translated into another language.«
Wenn Novell in seiner (Nicht-GFDL-)Schulungsunterlage wörtlich Abschnitte aus GFDL-Manpages abdruckt, begehen sie einen eindeutigen Lizenzverstoß. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass das ganze Buch doch unter der GFDL steht — das einzige, was daraus folgt, ist, dass Novell etwas Verbotenes tut, nämlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verbreiten, ohne dazu befugt zu sein. Novell kann dieses Problem für die Zukunft auf zwei Arten beheben: Die eine wäre, die Unterlage tatsächlich unter die GFDL zu stellen, und die andere, die fraglichen Passagen durch etwas Anderes zu ersetzen, das nicht unter der GFDL steht. Für den schon begangenen Urheberrechtsverstoß ist Novell allenfalls zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Bevor es aber zu einem Urteil kommen kann, muss Klage erhoben werden, und das kann leider nur einer der Autoren der betreffenden Texte.
Zur Ehrenrettung von Novell ist zu sagen, dass natürlich die Möglichkeit besteht, dass sie sich mit dem Autor (oder den Autoren) der betreffenden Passagen anderweitig geeinigt haben. Theoretisch könnte der Autor der Firma Novell den Abdruck erlaubt haben, ohne sie an die Pflichten der GFDL zu binden. Nur würde man dann erwarten, dass auch auf diesen Umstand in irgendeiner Form aufmerksam gemacht wird. Und mal ehrlich: Die 800-Pfund-Gorillas dieser Welt kümmern sich nicht wirklich darum, auf welchen Blümchen sie rumtrampeln, wenn es darum geht, der Erste an den Bananen zu sein.. Ich persönlich halte diese Version entsprechend für ziemlich unwahrscheinlich …
Danke Anselm.